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Hochzeit

Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung und Liebe. Die Liebe aber ist das Grösste (1. Kor 13, 13)
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Liebes Brautpaar

Wir freuen uns, dass Sie sich für die kirchliche Trauung interessieren. Vielleicht möchten Sie ja Ihre Trauung sogar in unserer Kirchgemeinde Rheinfelden, Kaiseraugst, Magden, Olsberg feiern.

Die Bedeutung der kirchlichen Trauung

Auf dem Standesamt gibt sich ein Paar das Jawort zum gemeinsamen Leben. Damit wird die Ehe rechtsgültig.

Die kirchliche Trauung soll keine Wiederholung davon sein. Sie bezeugt vielmehr das Vertrauen des Brautpaares, dass Gott diesen wichtigen Schritt begleitet und bringt den Wunsch zum Ausdruck, das gemeinsame Leben unter den Segen Gottes zu stellen.

Die kirchliche Trauung ist ein feierlicher Gottesdienst. Die beiden Eheleute und die Pfarrerin oder der Pfarrer ziehen unter Glockengeläut und Orgelmusik in die Kirche ein. Es folgen Begrüssung, Lied, Eingangsgebet und Predigt. Die Brautleute legen ein Eheversprechen ab, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass sie einander lieben und ehren und sich in Freude und Leid treu bleiben wollen. Es kann der Tausch der Ringe folgen. Im anschliessenden Fürbitte-Gebet wird um eine erfüllte Beziehung der frisch Verheirateten gebeten.

Wie finde ich meinen Pfarrer/ meine Pfarrerin?

Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer Trauung klar geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen » Pfarramt auf. Es muss zunächst abgesprochen werden, ob an Ihrem Wunschtermin Kirche und Pfarrer / Pfarrerin, Organist und Sigristin frei sind. Alles weitere planen Sie dann im Traugespräch.

Wozu dient das Traugespräch?

Vor der Trauung findet ein Gespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin statt. So können sich der Pfarrer/die Pfarrerin und das Brautpaar (besser) kennenlernen und die Trauung miteinander vorbereiten. Im Traugespräch wird der Ablauf der Trauung besprochen und gemeinsam abgeklärt, welchen biblischen Text Sie ins Zentrum der Trauung stellen möchten, welches Versprechen Sie einander geben möchten, wer an ihrer Trauung mitwirken soll und welche Lieder sie sich für ihre Trauung wünschen.

Das Treffen bietet auch Raum, um über Ihre Beziehung, den Glauben und Ihren Entschluss, sich kirchlich trauen ins Gespräch zu kommen.

Im Traugespräch werden Ihre Daten in ein Formular aufgeschrieben. Die Daten werden in Kirchenbücher übertragen und in Ihrer Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.

Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen. Was müssen wir beachten?

Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelisch-reformierte Trauung entscheiden können, ist eine ökumenische Trauung möglich.
Streng genommen gibt es keine "echte" ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt.
Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten für Sie. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines reformierten Pfarrers/ einer reformierten Pfarrerin. Die Trauung würde dann in einer katholischen Kirche stattfinden.
Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelisch-reformierte Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese würde dann in einer reformiertem Kirche stattfinden.

Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelisch-reformierte Trauung bei reformierter Federführung. Diese wird auch von der katholischen Kirche anerkannt.

In beiden Kirchen führen die Pfarrer/ die Pfarrerin vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem reformierten Pfarrer/ der reformiertem Pfarrerin gemeinsam gehalten werden.

Heiratet eine katholische Partnerin einen reformierten Partner, oder umgekehrt, und beide wollen nur eine rein reformierte Trauung feiern, dann muss der katholische Partner oder die katholische Partnerin beim katholischen Pfarramt der Wohngemeinde eine sogenannte Formdispens beantragen. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung nach katholischem Kirchenrecht. Dieser Antrag sollte ein paar Wochen vor der kirchlichen Trauung und vorzugsweise vor der Ziviltrauung gestellt werden. Wir dies nicht getan, wird die evangelisch-reformierte Trauung nach katholischem Kirchenrecht nicht anerkannt.