Verantwortlich für diese Seite: Andreas Fischer
Bereitgestellt: 04.12.2018
Bestattung und Abdankung
Bestattung und Abdankung
Wenn Sie um einen Angehörigen oder eine Angehörige trauern, sind christlicher Zuspruch, Trost und Begleitung Sinn und Aufgabe der Abdankung. Der Pfarrer oder die Pfarrerin und Ihre Kirchgemeinde stehen Ihnen zur Seite.
Bei allem, was zu regeln und zu vereinbaren ist, berät Sie das Zivilstandsamt. Zusammen mit Ihnen und der zuständigen Pfarrperson wird der Zeitpunkt der Abdankung und Bestattung festgelegt.
Dann vereinbaren Sie mit » der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Termin für das Trauergespräch. Im Trauergespräch geht es darum, dass sich die Pfarrperson ein umfassendes Bild der verstorbenen Person machen kann und der Ablauf der Abdankung mit Ihnen besprochen wird.
Besondere Wünsche für die Gestaltung der Abdankung werden nach Möglichkeit erfüllt. Manchmal wird eine Abdankung nur «im engsten Familienkreis» gewünscht. Den Kreis der Personen zu beschränken, die Abschied nehmen dürfen, kann jedoch problematisch sein. Oft wird die Vielzahl der Beziehungen unterschätzt, die im Laufe eines Lebens entstanden sind und die durch eine öffentliche Feier einen würdigen Abschluss finden können.
Zur weiteren Begleitung in der Trauer steht Ihnen die Pfarrerin oder der Pfarrer selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite.
Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person in der Reformierten Kirche. Begründete Ausnahmen liegen im Ermessen der Pfarrperson und der Kirchenpflege. Für die Kirchenmitglieder ist die Abdankung kostenlos.
Bei allem, was zu regeln und zu vereinbaren ist, berät Sie das Zivilstandsamt. Zusammen mit Ihnen und der zuständigen Pfarrperson wird der Zeitpunkt der Abdankung und Bestattung festgelegt.
Dann vereinbaren Sie mit » der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Termin für das Trauergespräch. Im Trauergespräch geht es darum, dass sich die Pfarrperson ein umfassendes Bild der verstorbenen Person machen kann und der Ablauf der Abdankung mit Ihnen besprochen wird.
Besondere Wünsche für die Gestaltung der Abdankung werden nach Möglichkeit erfüllt. Manchmal wird eine Abdankung nur «im engsten Familienkreis» gewünscht. Den Kreis der Personen zu beschränken, die Abschied nehmen dürfen, kann jedoch problematisch sein. Oft wird die Vielzahl der Beziehungen unterschätzt, die im Laufe eines Lebens entstanden sind und die durch eine öffentliche Feier einen würdigen Abschluss finden können.
Zur weiteren Begleitung in der Trauer steht Ihnen die Pfarrerin oder der Pfarrer selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite.
Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person in der Reformierten Kirche. Begründete Ausnahmen liegen im Ermessen der Pfarrperson und der Kirchenpflege. Für die Kirchenmitglieder ist die Abdankung kostenlos.
Zivilstandsämter
Rheinfelden
Bestattungsamt
Telefon 061 835 52 39
Telefax 061 835 52 66
Mail
Pikett-Nummer 079 622 66 00
Kaiseraugst
Bestattungswesen
Dorfstrasse 17
Postfach 59
4303 Kaiseraugst
Telefon 061 816 90 60
Fax 061 816 90 55
Mail
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst vorab, zwecks Terminabsprache für das Bestattungsgespräch, telefonisch bei der Gemeinde Kaiseraugst, Einwohnerdienste zu melden.
Magden
Gemeindekanzlei
Telefon 061 845 89 00
Mail
Frau Nicole Müller
Olsberg
Gemeindekanzlei
Telefon 061 841 13 63
Fax 061 843 94 63
Mail
Bestattungsamt
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Telefax 061 835 52 66
Pikett-Nummer 079 622 66 00
Kaiseraugst
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4303 Kaiseraugst
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Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst vorab, zwecks Terminabsprache für das Bestattungsgespräch, telefonisch bei der Gemeinde Kaiseraugst, Einwohnerdienste zu melden.
Magden
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Frau Nicole Müller
Olsberg
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Telefon 061 841 13 63
Fax 061 843 94 63