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Kirchenpflege
Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist das ausführende Organ der Kirchgemeinde und vertritt sie nach aussen. Sie organisiert und leitet das Leben der Gemeinde. Sie besteht aus Mitgliedern aller drei Teilggemeinden und konstituiert sich selber. Die Zugehörigkeit zur Kirchenpflege ist ehrenamtlich, die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Mitglieder der Kirchenpflege erhalten ein Sitzungsgeld zur Deckung ihrer Unkosten. Die Pfarrer sind von Amtes wegen Mitglied der Kirchenpflege.

