im Bereich Magden-Olsberg
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| "Eine glückliche Ehe ist eine grössere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres." (Jüdisches Sprichwort) |
| Liebes Brautpaar |
Wir freuen uns, dass Sie sich für die kirchliche Trauung interessieren. Vielleicht geschieht Ihre Trauung ja sogar in einer unserer Kirchen in Rheinfelden, Kaiseraugst oder Magden und Olsberg. |
| Die Bedeutung der kirchlichen Trauung |
Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Liebe ist ein Geschenk - ein Geschenk von Gott, der die Menschen geschaffen hat. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in ihrer "Ehe" begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können. Alles, was notwendig ist, damit Sie eine rechtsgültige Ehe führen können, geschieht auf dem Zivilstandsamt. Sie schliessen dort einen Vertrag, der Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt. In der kirchlichen Trauung geht es um etwas anderes. Hier soll nicht von Rechten und Pflichten die Rede sein, sondern hier geht es um die Liebe: um Liebe, die uns den anderen so nehmen lässt, wie er ist; die den anderen auch dann noch aushält, wenn er uns enttäuscht. Als reformierte Kirche glauben wir, dass diese Liebe eine Ehe tiefer gründen kann als ein Vertrag über Rechte und Pflichten, auch wenn dieser wichtig und notwendig bleibt. Wir glauben auch, dass diese Liebe, die Sie für einander empfinden, weder zufällig noch selbstverständlich ist, sondern eine Aufgabe bleibt. Das Fest der kirchlichen Trauung ist ein besonders feierlicher Gottesdienst. Die beiden Eheleute und die Pfarrerin oder der Pfarrer ziehen unter Glockengeläut und Orgelmusik in die Kirche ein. Es folgen Lied, Eingangsgebet und Predigt. Die Trauhandlung beginnt mit biblischen Texten über die Partnerschaft. Die Brautleute legen das Versprechen ab, dass sie ihre Ehe nach Gottes Gebot und Verheissung führen, einander lieben und ehren und sich in Freude und Leid treu bleiben wollen. Es kann der Tausch der Ringe folgen. In den Fürbitten wird um Glück und Bewahrung für das Paar gebetet. |
| Wie finde ich meinen Pfarrer/ meine Pfarrerin? | Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer Trauung klar geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen » Pfarramt auf. Dann muss zunächst abgesprochen werden, ob an Ihrem Wunschtermin Kirche und Pfarrer / Pfarrerin, Organist und Sigristin frei sind. Alles weitere planen Sie dann in dem Traugespräch. |
| Wozu dient das Traugespräch? |
Vor der Trauung findet mindestens ein Gespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin statt. Im Traugespräch besprechen Sie den Ablauf der Trauung und klären ab, welchen Trauspruch Sie nehmen möchten. Es soll auch zur Sprache kommen, was es heute bedeutet, eine christliche Ehe zu führen und welche Hilfe wir als Christen und Christinnen aus dem Glauben an Gott haben. Im Traugespräch werden Ihre Daten in ein Formular aufgeschrieben. Die Daten werden in Kirchenbücher übertragen und in Ihrer Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Ihre Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben. |
| Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen. Was müssen wir beachten? |
Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelisch-reformierte Trauung entscheiden können, ist eine ökumenische Trauung möglich. Streng genommen gibt es keine "echte" ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt. Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten für Sie. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines reformierten Pfarrers/ einer reformierten Pfarrerin. Die Trauung würde dann in einer katholischen Kirche stattfinden. Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelisch-reformierte Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese würde dann in einer reformiertem Kirche stattfinden. Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelisch-reformierte Trauung bei reformierter Federführung. Diese wird auch von der katholischen Kirche anerkannt. In beiden Kirchen führen die Pfarrer/ die Pfarrerin vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem reformierten Pfarrer/ der reformiertem Pfarrerin gemeinsam gehalten werden. Ist ein katholischer Christ mit einem reformierten Partner verheiratet und beide wollen keine ökumenische Trauung feiern, sondern nur eine rein reformierte, dann muss der katholische Ehepartner bei seinem katholischen Pfarramt eine sogenannte "Formdispens" beantragen, die der Bischof erteilen kann. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche. Wird dies nicht getan, wird die evangelisch-reformierte Trauung nach katholischem Kirchenrehcht nicht anerkannt. |
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www.ref-rheinfelden.ch
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- update: 01.12.2006 -
Verantwortlich: Nelly Bütler |
